Bankverbindungen: Geschäftsführer: Agnes Lettner
Österreich Raiffeisenbank Mondsee FN: 118713d
IBAN: AT47 3432 2000 0003 8455 / BIC: RZOOAT2L322 Handelsgericht: Wels
Deutschland Stadtsparkasse München Steuernummer: 421/3400
IBAN: DE51 7015 0000 0067 218990 / BIC: SSKMDEMM
§ 5 Lieferung
a) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden, ist frei Haus Lieferung vereinbart,
ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf
Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu prüfen.
b) Liefertermin und Lieferfristen
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht verbindlich.
Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung
durch unsere Vorlieferanten. Sollte ein von uns schriftlich bestätigter Liefertermin mehr als 5 Wochen
überzogen werden, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Weiter Ansprüche aus einem derartigen
Lieferverzug können nicht geltend gemacht werden.
Im Falle „Höherer Gewalt“, Arbeitskampf, Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernis, die wir
trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleich ob in unserem
Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetretenen – wie Betriebsstörungen behördliche Eingriffe,
Verzögerungen der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder nicht rechtzeitige
Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von
der Lieferpflicht. Wird durch die obengenannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder
unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Versendungen – Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung und Montage durch uns geht die Gefahr
auf den Käufer über.
Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über; wir sind in diesem Fall berechtigt, die Lagergebühren,
mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das
sonstige Entgelt werden in diesem Fall mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
§ 7 Mängelrügen und Mängelhaftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingung.
Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus
welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf einer zumindest grob
fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Eintreffen der Ware am
Bestimmungsort bei uns schriftlich und spezifisch eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu
rügen. Bei begründeter Mängelrüge steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung, Wandelung
(Rückgängigmachung des Vertrages) und Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu.