Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche – auch künftige – geschäftliche Beziehungen. Insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsnummern berührt nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages.
§2 Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben uns sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.
Für die Richtigkeit von technischen Daten uns sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Auftragsbestätigung
Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. Die Auftragsbestätigung kann bei entsprechender Liefermöglichkeit auch mit der Rechnung zugeschickt werden. Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig. Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehrt als 4 Monaten liegt.
§ 4 Preise- und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, 10 % über dem jeweiligen veröffentlichten Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller steht kein Zurückerhaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderung zulässig, die von uns unbestritten oder festgestellt ist.
Wir sind berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen.
§ 5 Lieferung
a) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden, ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu prüfen.
b) Liefertermin und Lieferfristen
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht verbindlich.
Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Sollte ein von uns schriftlich bestätigter Liefertermin mehr als 5 Wochen überzogen werden, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Weiter Ansprüche aus einem derartigen Lieferverzug können nicht geltend gemacht werden.
Im Falle „Höherer Gewalt“, Arbeitskampf, Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernis, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetretenen – wie Betriebsstörungen behördliche Eingriffe, Verzögerungen der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die obengenannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Versendungen – Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung und Montage durch uns geht die Gefahr auf den Käufer über.
Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über; wir sind in diesem Fall berechtigt, die Lagergebühren, mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Fall mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
§ 7 Mängelrügen und Mängelhaftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingung.
Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf einer zumindest grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und spezifisch eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Bei begründeter Mängelrüge steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) und Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu.
Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas Anderes vereinbart ist.
Für Mängelschäden haften wir nur, wenn unsere Kunden gerade durch die Zusicherung gegen derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden sollten. In jedem Fall ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse beschränkt.
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dass defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheines, mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. an uns angeliefert werden. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung sowie Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt.
Sollte im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
§ 8 Gewerbliches Schutzrecht
Soweit nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisung des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Für die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen besteht für zur Erfüllung unserer Ansprüche ein Eigentumsvorbehalt.
§10 Gerichtsstand
Wir gehen davon aus, dass unsere Zusammenarbeit nicht in das Stadium gerichtlicher Auseinandersetzung geführt wird. Sollten dennoch Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung entstehen, so gilt als Gerichtsstand ausschließlich Wels.
